Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge jeder Art zwischen der Erich Vesper GmbH, nachfolgend Vesper genannt, und natürlichen oder juristischen Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, wobei die genannten Personenkreise Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind.
2. Anders lautenden AGB wird hiermit widersprochen. Solche AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Vesper dies in Schriftform oder elektronischer Form bestätigt. Die vorbehaltlose Annahme von Waren stellt keine solche Bestätigung dar.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote von Vesper sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Bestellungen des Kunden sind für Vesper nur verbindlich, soweit Vesper diese in Schriftform oder in elektronischer Form oder durch Übersendung der Ware bestätigt.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Vesper. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Vesper zu vertreten ist.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Kaufpreis/Verzug/Aufrechnung

1. Der von Vesper angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht sich zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe der gesetzlichen Zinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Vesper behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so erhält er einen schriftlichen Kostenvoranschlag. An diesen Kostenvoranschlag ist Vesper bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Absendung gebunden.
4. Der Kunde verpflichtet sich, Transport- und Mietkosten nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde gemäß den unter Punkt 2. dieser Bestimmung genannten Regelungen in Zahlungsverzug.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, gerichtliche Entscheidungsreife vorliegt oder durch Vesper in Schriftform oder elektronischer Form anerkannt worden sind.
6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung

1. Von Vesper genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich in Schriftform oder in elektronischer Form als verbindlich bezeichnet.
Jede unverbindliche Lieferfrist kann von Vesper bis zu 2 Wochen überschritten werden. Nach Ablauf dieser 2-Wochenfrist kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Mit dem Zugang dieser Nachfristsetzung kommt Vesper in Verzug. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Von Vesper genannte Liefertermine verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die Vesper nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störungen der Verkehrswege etc.). Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von Vesper und deren Unterlieferanten eintreten. Dauert eine solche Störung länger als 6 Wochen, sind sowohl der Kunde als auch Vesper berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5. Der Kunde wird die für den Umgang mit Gasen, insbesondere für die Lagerung und Beförderung von Gasen, maßgeblichen Vorschriften über Unfallverhütung beachten. Diese werden auf Wunsch von Vesper zur Verfügung gestellt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Vesper das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Vesper berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Vesper bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Vesper nimmt diese Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Vesper behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Vesper. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht Vesper gehören, so erwirbt Vesper an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Vesper gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Vesper nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 6 Stahlflaschen

1. Die Stahlflaschen für Kohlensäure und Flüssiggas werden dem Kunden von Vesper mietweise ausschließlich zum eigenen Gebrauch der bei Vesper gekauften Gase überlassen Jede andere Benutzung ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.
2. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der ihm mietweise überlassenen Stahlbehälter ab Übergabe bis zur Rückgabe an Vesper.
3. Der Mietzins für die Stahlflaschen bestimmt sich nach den jeweils gültigen Sätzen von Vesper, die aus den Aushängen bei Vesper ersichtlich sind oder auf Wunsch dem Kunden vor Vertragsschluss ausgehändigt werden.
4. Werden die Stahlflaschen nicht spätestens nach einem halben Jahr an Vesper zurückgegeben, berechnet Vesper als Ersatz einen Betrag in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes der Stahlflasche.
5. Vom Kunden beanstandete Stahlflaschen sind vom Kunden auffällig zu kennzeichnen.

§ 7 Sachmängelhaftung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet Vesper für Mängel der Ware nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt eine zweimalige Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Vesper die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung der Ware, soweit es sich hierbei um Neuware handelt. Für den Verkauf von gebrauchten, beweglichen Sachen wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Für den Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen zwölf Monate ab Ablieferung der reparierten Ware.
7. Ansprüche wegen Sachmängeln des Kunden bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden - auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist; - der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kauf- bzw. Reparaturgegenstandes nicht befolgt hat; - der Kunde einen Mangel nicht innerhalb der genannten Fristen nach Entdeckung angezeigt hat; - der Kunde den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche des Kunden unberührt.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Vesper nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Eine Garantie bedarf in jedem Fall der Schriftform.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Vesper auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Vesper. Gegenüber Unternehmern haftet Vesper bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Vesper zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens von Personen.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Vesper grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Arglist und Vesper zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens von Personen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Vesper. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Besonderer Hinweis für Flüssiggas:
Steuerbegünstigtes Mineralöl! Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich
- a) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder
- b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung dienen!
Jede andere motorische Verwendung zieht steuer- oder strafrechtliche Folgen nach sich!

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