Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.
§ 2 Preise
1. Preise sind freibleibend. Berechnung der Lieferung erfolgt zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise.
2.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den
eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %
des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 3 Lieferzeiten
1. Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten.
2. Im Falle des Verzuges ist unsere Schadenersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 4 Verpackung
Verpackung wird mit Ausnahme der Kisten nicht
zurückgenommen. Für die Kisten wird ein Pfandbetrag in Rechnung
gestellt. Bei frachtfreier Rücklieferung der Kisten wird der volle
Pfandbetrag vergütet.
§ 5 Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eilgut, Expresskosten sowie Portogebühren gehen zu Lasten des Bestellers.Etwaige Sondervereinbarungen für einzelne Kunden gelten generell nur ab einem Bestell- bzw. Rechnungswert (auch bei gewünschter Teillieferung) ab 100,00 EUR.
§ 6 Zahlung
1.
Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2 % Skonto
gewährt, ansonsten hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum rein Netto zu erfolgen.
2.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu fordern. Läßt sich ein höherer Verzugsschaden
nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.
Für jede – außer der verzugsbegründenden Mahnung – sind wir berechtigt,
neben Porto- und Postgebühren eine Kostenpauschale in drei Mahnstufen
wie folgt geltend zu machen:
1. Mahnstufe 5 €2 .Mahnstufe 7€3. Mahnstufe 9 €
§ 7 Gewährleistung
1. Gewährleistung erfolgt erst nach werkseitig erfolgter Untersuchung und Feststellung der Ersatzpflicht.
2.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im
Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck
der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als
den Erfüllungsort verbracht wurde.
3.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung
oder Ersatz-lieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die
wir zu vertreten haben, so ist der Kunden berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
4.
Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadenersatz-ansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen
sonstiger Vermögens-schäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
5. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Waren bleiben bis zum
Ausgleich der uns aufgrund dieser und aller weiteren uns aus unserer
Geschäftsverbindung bereits zustehenden und künftig zustehenden
Forderungen in unseren Eigentum, alle Lieferungen gelten als ein
zusammenhängendes Liefergeschäft.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen von uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
4.
Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im
Zeitpunkt der Vermischung, ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu
übertragen.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige
Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden
ist der Sitz unserer Firma. Soweit der Kunden Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz der Firma
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren
Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden unmittelbar und / oder mittelbar
ergebenen Streitigkeiten. Dies gilt auch für Scheck- und / oder
Wechselklagen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
August Kuhfuss
Nachfolger Ohlendorf GmbH
Industrie- und Werkstattbedarf